

AGB / Maß - Atelier
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle handwerklichen Leistungen, die zwischen
Maß - Atelier / Daniela Reichmann Anschrift: Eichendorffstraße 12, 50823 Köln
und dem Auftraggeber geschlossen werden.
§ 2 Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend. Ein Vertag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder
durch Beginn der Ausführung zustande. Hierzu wird ein Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet.
Mit der Unterschrift des Auftraggebers bestätigt der Auftraggeber und stimmt den Vertragsbedingungen uneingeschränkt zu. Dazu gehört, das die Zahlungsvereinbarung akzeptiert wird und er verpflichtet sich alle notwendigen Termine wahrzunehmen, die für die Fertigstellung des Modells notwendig sind.
§ 3 Leistungsumfang
In den Aufträgen ist schriftlich Festgehalten, welche Tätigkeit mit dem Auftraggeber vereinbart wurden.
Maßaufträge beinhalten welches Kleidungsstück angefertigt wird, sowie Besonderheiten des Modells
z. B. Ausschnitt varianten oder Art der Ärmel, Art der Rockweite, Ausschnittvarianten und die Maße der Kundin. Weiter ist das Datum, sowie Zeitpunkt der Fertigstellung vermerkt.
Bei Änderungsaufträgen wird die Änderungsbezeichnung eingetragen sowie Datum, Anproben und Abgabetermin.
§ 4-6 Preis und Vergütung / Abschlagszahlungen / Zahlungsbedingungen
Preise werden vorab kalkuliert und richten sich nach dem Aufwand, höhe der Materialkosten und der Arbeitszeit. Alle Kosten werden mit dem Kunden besprochen.
Wenn der Auftraggeber den Vertrag unterzeichnet, ist ihm klar zu welchem Endpreis er seine Leistung bekommt.
Leistungen die während der zeit der Anfertigung zusätzlich gewünscht werden, sind im Preis nicht enthalten und müssen zusätzlich berechnet werden.
( z. B. Handarbeit von Spitze, Anfertigen von handbezogenen Knöpfen, Veränderung des Modells,
zusätzliche Aufwand bei Feinheiten wie Pailletten bekleben, Perlen annähen, Bänder bearbeiten u.s.w.)
Bei Maßanfertigung erklärt der Kunde mit Unterschrift des Vertrages, das er 60 % Anzahlung bezahlt,
die Anzahlung ist sofort fällig. Der Restbetrag von 40 % wird zur Fertigstellung des Modells fällig oder nach Absprache mit dem Kunden.
Bei Änderungsaufträgen wird der Rechnungsbetrag bei einer summe bis 500 € sofort fällig.
Bei einer Rechnungssumme ab 500 € -1.000 € kann eine Teilsumme als Anzahlung bezahlt werden, (meistens 50 % ) die Restsumme zur Abholung des Kleides oder nach Absprache.
Ratenzahlungen werden nicht akzeptiert.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftragsgebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Ausführung sicher.
Sollten sich im Laufe der Zeit der Anfertigung zusätzliche notwendige Anproben notwendig sein, ist der Auftraggeber verpflichtet diese wahrzunehmen. Die zusätzlichen Termine sind im Preis enthalten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sein Kleidungsstück persönlich abzuholen und dies durch ein Protokoll zu bestätigen.
§ 8 Ausführungsfristen
Ausführungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
§ 9 Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt verlängern sich Fristen angemessen.